Seit 1. Jänner 2012 ist auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen bei Staubildung die Rettungsgasse Pflicht.
Die Rettungsgasse muss gebildet werden, sobald sich ein Stau aufzubauen beginnt. So können Rettung, Feuerwehr und Polizei im Notfall ungehindert passieren und rascher zum Unfallort vordringen.
Die Vorteile liegen auf der Hand
- Klare und einfache Verhaltensregeln.
- Rasches Vorankommen und Eintreffen der Einsatzkräfte.
- Breite Zufahrtsmöglichkeit.
- Schnelle Versorgung von Verletzten.
- Erhöhung der Überlebenschancen von Unfallopfern.
- Keine Behinderung der Zufahrt durch defekte Fahrzeuge am Pannenstreifen.
- Einheitliches Prinzip mit Nachbarländern Deutschland, Slowenien und der Schweiz.
Bilden Sie die Rettungsgasse, sobald auf Autobahnen oder Schnellstraßen der Verkehr ins Stocken gerät. Egal, ob Einsatzfahrzeuge bereits in der Nähe sind oder nicht.
Lenken Sie Ihr Fahrzeug zum Straßenrand und richten Sie es parallel zur Rettungsgasse aus. Halten Sie dabei ausreichend Sicherheitsabstand zum vorderen Fahrzeug.
Bei zwei Spuren
Bei zweispurigen Autobahnen und Schnellstraßen fahren Sie auf der linken Spur so weit wie möglich an den linken Straßenrand, auf der rechten Spur fahren Sie so weit wie möglich an den rechten. Benutzen Sie dabei auch den Pannenstreifen. Das gilt für Autos genauso wie für Motorräder, LKWs und Busse.
Bei drei und mehr Spuren
Bei drei- oder mehrspurigen Autobahnen und Schnellstraßen gilt dasselbe System. Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Alle anderen Spuren fahren so weit wie möglich nach rechts – auch auf den Pannenstreifen.
So funktioniert die Rettungsgasse
Rechte-Hand-Regel als Merkhilfe